▬▬  Dies sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) zur Baumaschinenvermietung

§1 Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand, was der Mieter mit seiner Unterschrift bestätigt! Die Mietzeit beginnt bei Abholung bzw. Lieferung und endet bei der Rückgabe.

§2 Der Selbstbehalt pro Schadensfall für Maschinen und Anbauteile mit einem Monatslistenpreis pro Tag
bis zu 20,00 € = 200,00 €
von 21,00 € – 39,00 € = 800,00 €
von 40,00 € – 69,00 € = 1.800,00 €
von 70,00 € – 149,00 € = 3.800,00 €
ab 150,00 € = 5.800,00 €

§3 Bei Diebstahl, Untergang, Unterschlagung oder Brandtotalschaden trägt der Mieter 25 % des Wiederbeschaffungswertes (max. 25.000,00 €) mindestens jedoch den oben aufgeführten Selbstbehalt. Bei Abbrucharbeiten sowie bei Einsätzen in mit Kampfmitteln kontaminierten Bereichen, verdoppelt sich der Selbstbehalt. Bei einem Diebstahl oder Schaden, muss der Vermieter unverzüglich in schriftlicher Forminformiert werden.

§4 Sonstige Nebenkosten: Frachtkosten pauschal nach Vereinbarung, oder nach Aufwand.
Abschlussreinigung inkl. Entsorgung nach Aufwand: € 95,- / Stunde.
Diesel-Fehlmenge: € 2,60 / Liter
Benzin-Fehlmenge: € 2,80 / Liter
AdBlue-Fehlmenge: € 1,80 / Liter

§5 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vorschriftsgemäß zu nutzen, die Ölstände täglich zu kontrollieren, die Geräte vor Witterungseinflüssen zu schützen und gesäubert zurückzugeben. Andernfalls übernimmt der Mieter Kosten für Reinigung und Instandhaltung! Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.

§6 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter vor Schadensersatzansprüche Dritter frei.

§7 Der Mieter hat den Mietgegenstand fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend gem. Verwendung, einzusetzen. Für evtl. Verlust des Mietgegenstandes und Schäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückführen sind, haftet der Mieter.

§8 Die o.a. Mietpreise gelten für einen einschichtigen Betrieb (max. 8 Betriebsstunden/Tag) und eine 5 Tage Woche (Mo. – Fr.). Jede zusätzliche angefangene Betriebsstunde wird mit einem Zuschlag von 1/8 der Tagesmiete berechnet. Die Nutzung der Mietsache am Wochenende (Sa.-So.) und an gesetzlichen Feiertagen muss dem Vermieter angezeigt werden und wird entsprechend berechnet.

§9 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten. Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.

§10 Für unseren Mietpark besteht eine Maschinenbruchversicherung. Die Versicherungsprämie wird mit 10% vom Tagesmietpreis pro Kalendertag mit dem unter §2 aufgeführten Selbstbehalt berechnet. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schaden, der am Mietgerät auftritt, sofort anzuzeigen.

§11 Der Transport des Mietgerätes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko und die alleinige Verantwortung für die Ladungssicherung. Auf Wunsch kann das Mietgerät auch zugestellt und auch wieder abgeholt werden unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr.

§12 Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sind bindend und vom Mieter einzuhalten. Ratschläge für den Einsatz von Mietgeräte, sind keinesfalls bindend.

§13 Die Rücknahme aller Mietgeräte erfolgt unter dem Vorbehalt einer technischen Überprüfung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Kosten für die Beseitigung von Schäden, die innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe festgestellt wurden, nachträglich zu berechnen.

§14 Der Mieter ist zur Untervermietung des Mietgegenstandes nicht berechtigt.

§15 Sollten einige Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.

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